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Aktuelles
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Heinrich Bastuck erhielt die Bürgermedaille
Beim Neujahrsempfang in Neuhausen ob Eck hat Bürgermeister Hans-Jürgen Osswald die Bürgermedaille der Gemeinde an Heinrich Bastuck verliehen. Die Bürgermedaille soll nur an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich auf kulturellem, sozialen, sportlichen, wissenschaftlichen, öffentlichen oder sonstigem Gebiet außergewöhnlich und über das übliche Maß hinaus um die Gemeinde oder ihre Bürgerschaft verdient gemacht haben. Heinrich Bastuck trat 1983 in den neu gegründeten Heimatverein ein. Ein Jahr später übernahm er kommissarisch das Amt des ersten Vorsitzenden. Seit 1985 bekleidet Bastuck das Amt des ersten Vorsitzenden und ist damit mit 27 Jahren auch der dienstälteste Vorsitzende aller Vereine in der Gesamtgemeinde. Bastuck hat in unermüdlicher Arbeit durch intensive Auswertung vieler Quellen, durch Sichtung von Archiven, durch Studium der Literatur, aber auch durch Gespräche mit Bürgern, die Geschichte der Heimatgemeinde dokumentiert, transparent und erlebbar gemacht. Durch zahlreiche Veröffentlichungen in den von ihm verfassten und herausgegebenen Heimatbriefen, aber auch mit anderen Publikationen und durch seine Mitarbeit an den Heimatbüchern hat Bastuck seinen großen Wissensschatz auch an andere weitergegeben. Durch seine Initiative und mit großem Engagement hat er in den Räumen des alten Rathauses eine Heimatstube eingerichtet. Bastuck widmet den größten Teil seiner Freizeit der Gemeinschafts- und Traditionspflege der vereinseigenen Heimatstube mit musealem Charakter.
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Neujahrsempfang
Auf dem sechsten Neujahrsempfang der Gemeinde Neuhausen hat Bürgermeister Hans-Jürgen Osswald die sich ändernden Rahmenbedingungen auf die Gemeindepolitik dargelegt. Den Neujahrsempfang der Gesamtgemeinde eröffnete im vollbesetzten Sitzungssaal „Schuster and friends“ mit dem ersten Satz von Bernhard Rombergs Sonaten op. 43 für zwei Celli, den Alexandra Schuster und Sarah Hahn zum Besten gaben.
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Ausstellung
Wir hier im Dorf. Zukunft im ländlichen Raum?
Im Rahmen eines EU-Projektes der Gemeinden Neuhausen ob Eck, Emmingen-Liptingen und dem Val di Non (Südtirol) verleihen junge Menschen ihre „Zukunftssicht“ mit Bildern und Motivtexten eine Aussagekraft, die zum diskutieren einladen soll. So sind verschiedene Zukunftsthemen durch die Bilder angesprochen, mit denen sich jede Gemeinde im ländlichen Raum befassen muss.
Durch Ihr Engagement bei einem Gewinnspiel sollen die besten Bilder und Motivtexte ausgewählt werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich zur Ausstellung eingeladen!
Die Ausstellung ist bereits am Neujahrsempfang am Samstag, 21.01. im Rataus zu sehen.
Die offizielle Eröffnung der Ausstellung ist am Mittwoch 25.01., 19:00 Uhr im Rathaus. Hierzu laden wir Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich ein. mehr...
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Winterdienst
Winterdienst – wer räumt den Schnee weg?
Der Winter steht vor der Tür und das Bürgermeisteramt macht auf einige wesentliche Punkte zum Thema Winterdienst aufmerksam. Damit Sie auch bei Schnee und Eis gut und sicher unterwegs sind, dafür sorgen unsere acht Mitarbeiter des Winterdienstes mit ihren sieben Fahrzeugen.
Der Winterdienst findet in der Regel in der Zeit vom 1. November bis zum 15. April statt.
Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde erstreckt sich auf die Ortslage und hierbei
- auf die Fahrbahnen, soweit sie verkehrswichtig und gefährlich sind, - auf Fußgängerüberwege, soweit sie belebt und unentbehrlich sind, und - auf besondere Gefahrenstellen, wie zum Beispiel Bushaltestellen
Die Gemeinde ist nur zuständig, soweit keine Anliegerpflicht besteht. mehr...
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Umfrage zum altersgerechten, komfortablen Wohnen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachdem vor wenigen Tagen die Vereinbarung zwischen dem Ingenieurbüro Beck und der Gemeinde zur Entwicklung des Projektes „Altersgerechtes, komfortables Wohnen“ unterzeichnet worden ist, soll nun im Wege der Umfrage der mögliche Bedarf für diese Wohnform ermittelt werden. Das Ingenieurbüro Beck hat zusammen mit der Gemeinde einen Frageboten entwickelt, anhand dessen die möglichen Wohnformen bzw. das notwendige Zusatzangebot ermittelt werden soll. Die Ergebnisse dieser Fragebogenaktion werden der Bevölkerung in einer öffentlichen Veranstaltung im Rathaus vorgestellt werden.
Ich darf Sie deshalb herzlich bitte, sich rege an dieser Umfrage zu beteiligen - auch wenn die Form eines altersgerechten, komfortablen Wohnens möglicherweise erst in einigen Jahren für sie interessant sein könnte. Je mehr Bürgerinnen und Bürger sich an der Umfrage beteiligen, umso genauer kann das Projekt auf die Bedürfnisse abgestimmt werden.
Sollten Sie weiter Fragebögen benötigen, so können Sie diese gerne im Bürgerbüro des Rathauses abholen oder telefonisch anfordern, Tel.: 0 7467 9460-0. Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Angebot natürlich nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger des Kernortes vorbehalten ist, sondern sich ausdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger der Gesamtgemeinde richtet.
Den ausgefüllten Fragebogen können Sie direkt im Bürgerbüro des Rathauses abgeben, faxen 07467 9460–25 oder auch direkt an das Büro Beck in Gammertingen senden. Die Anschrift bzw. die E-Mail-Adresse finden sie am Schluss des Fragebogens.
Ihr
Hans-Jürgen Osswald Bürgermeister
Hier finden Sie den Fragebogen zum Umfrage.
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Routinemäßige Untersuchung des Trinkwassers
Das abgegebene Wasser vom „Zweckverband Heuberg Wasserversorgung rechts der Donau“ ist nach wie vor von einwandfreier Qualität. Die untersuchte Wasserprobe aus dem Ortsnetz hatte folgendes Ergebnis:
Die in der Trinkwasserverordnung genannten Grenzwertkonzentrationen wurden in der Trinkwasserprobe für die untersuchten Parameter in keinem Fall überschritten.
Die Untersuchungen auf die Parameter Coliforme Bakterien, Kolonienzahl bei 20 °C und 36 °C ergaben keine Beanstandungen, das heißt, es waren bei allen Proben keine Keime nachweisbar.
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Dienstleistungen des Gutachterausschusses
Der Gutachterausschuss ist eine Einrichtung der Gemeinde Neuhausen ob Eck. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden vom Gemeinderat bestellt.
Aufgaben des Gutachterausschusses sind:
- Erstellung von Verkehrswertgutachten - Auskunft über Bodenrichtwerte - Erteilung von Bodenwertbescheinigungen - Festlegung von Bodenrichtwerten
Grundsätzlich kann die gutachterliche Bewertung eines Grundstückes oder eines Gebäudes entweder durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, oder aber auch durch einen Auftrag an den Gutachterausschuss erfolgen.
Gebühren Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss.
Notwendige Unterlagen Falls der Gutachterausschuss mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden soll, wird ihnen ein entsprechender Antrag zugesandt, den sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben wieder an das Bürgermeisteramt zurück schicken. Ihr Ansprechpartner ist Hauptamtsleiter Bernd Schauer, Tel.: 9460-14, E-Mail: bernd.schauer@neuhausen-ob-eck.de.
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Ortssippenbuch
Zum Selbst- oder Weiterschenken

35,00 € 38,00 €
Ortssippenbücher sind keine reinen Auflistungen von Namen, Geburts- Heirats- und Sterbedaten, sie geben immer auch einen Einblick in die Sozialgeschichte eines Ortes. Sie zeigen die Verknüpfungen innerhalb eines Ortes auf und geben darüber hinaus aber auch Einblicke in größere sozialräumliche Zusammenhänge. Das Ortssippenbuch ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Geschichte unseres Ortes und unserer Region.
Ortsippenbücher ermöglichen ohne zeitaufwändige Nachforschungen jedem Interessierten wichtige Hinweise über die Herkunft und Entwicklung von Familienstämmen und Einzelpersonen
Die Bücher können Sie im Rathaus, Bürgerbüro kaufen.
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Notarin Claudia Rothfelder vom Notariat IV in Tuttlinge
Altervorsorgevollmacht/ Patientenverfügung und Betreuung
Ein aktueller Zeitungsartikel in der örtlichen Presse zu dieser Thematik hat viele Menschen mehr verunsichert als aufgeklärt. Daher möchte ich als Notarin für den Bereich Neuhausen ob Eck eine kurze Stellungnahme zu dieser Thematik abgeben.
Schneller als man denkt, kann man durch Schlaganfall, Alzheimer, einen Unfall o.Ä. in einen Zustand geraten, in dem man nicht mehr geschäftsfähig ist und seine Angelegenheiten nicht mehr selbst ordnen kann. Es ist rechtlich nicht zulässig, dass Andere z.B. Angehörige die Entscheidungen für den Geschäftsunfähigen treffen. Früher oder später werden die Angehörigen von einem Geschäftspartner, einer Behörde oder im Krankenhaus darauf angesprochen, dass man beim Betreuungsgericht (Notariat) eine Betreuung für den Betroffenen beantragen muss. mehr... |
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