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Notarin Claudia Rothfelder vom Notariat IV in Tuttlinge

Betreuung:
Vom Notariat wird dann nach einigen Formalitäten (Anhörungen, Gutachten usw.) eine Betreuung  (früher Vormundschaft) angeordnet. Zum Betreuer wird in der Regel ein Angehöriger bestellt. Dieser muss allerdings dem Notariat (Betreuungsgericht) regelmäßig Rechnung legen. Dieses Betreuungsverfahren wird von den Beteiligten häufig als belastend und bevormundend empfunden.

Altersvorsorgevollmacht:
Durch eine Altersvorsorgevollmacht, die man in „guten Zeiten“ erteilt,  kann die Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Grundsätzlich ist die Vollmacht formlos, es empfiehlt sich aber eine schriftliche am besten notarielle Vollmacht. Für Grundstücke gelten nur notarielle Vollmachten. Die Vollmacht kann alle Bereiche umfassen, sowohl den persönlichen Bereich (Gesundheit, Operationen, freiheitsentziehende Maßnahmen) als auch den vermögensrechtlichen Bereich. Bevollmächtigt werden in der Regel der Ehegatte und/oder die Kinder oder sonstige vertraute Personen.
Die Erteilung der Vollmacht setzt aber unbedingtes Vertrauen in die bevollmächtigte Person voraus.

Patientenverfügung:
Verwechselt mit der Altersvorsorgevollmacht wird oft der Begriff „Patientenverfügung“.
Diese Verfügung ist lediglich eine Anweisung an den Arzt bzw. denjenigen, der meinen Willen durchsetzen muss (Betreuer oder Bevollmächtigter), welche ärztliche Maßnahmen ich will oder nicht mehr will, wenn ich in einen bestimmten Zustand geraten bin und mich nicht mehr selbst bestimmen kann.

Betreuungsverfügung:
Dies ist eine Erklärung für den Fall, dass ich keine Vollmacht erteilen will oder keinen Bevollmächtigten habe. Hier kann ich anordnen, wer mein Betreuer werden soll und dass er bestimmte Angelegenheiten in einer bestimmten Weise regeln muss (z.B. bestimmte Behandlungsarten oder bestimmte Geldanlagen).

Falls Sie Fragen zu diesen Themenbereichen haben oder Ihre vorhandene Vollmacht überprüfen lassen wollen, rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin.

Notariat IV Tuttlingen, Notarin Rothfelder, Bahnhofstraße 103, 78532 Tuttlingen
Tel. 07461/98384

Immer mittwochs ist in Neuhausen ein Amtstag, Tel.: 07467 9360-23