Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2023
Bürgermeisterin Marina Jung begrüßte zu Beginn der öffentlichen Sitzung die anwesenden zwölf Gemeinderatsmitglieder sowie 14 Zuhörer sehr herzlich.
Die Sitzung fand im Sitzungssaal des Rathauses statt.
TOP 1
Bekanntgabe der am 04.07.2023 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung
Die Bürgermeisterin gab bekannt, dass der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung vom 04.07.2023 folgenden Beschluss gefasst hat:
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung zustimmend zur Kenntnis.
TOP 2
Anschaffung von neuen Obdachlosen-/Flüchtlingsunterkünften
Vorstellung der Planung
Die bisherige Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft in der Kehlgasse entspricht nicht mehr den aktuellen Wohnverhältnissen. Eine grundlegende Sanierung ist unwirtschaftlich. Deshalb wurde angedacht, ein Holzständerhaus bzw. mehrere Holzständerhäuser als Tiny-Häuser herstellen zu lassen bzw. zu erwerben.
Entsprechend eines bereits in der Gemeinde Nusplingen (Zollernalbkreis) stehenden Tiny-Hauses für Flüchtlinge bzw. für Obdachlose wurde mit der Herstellerfirma, Holzbau Rehfuss aus Meßstetten, Kontakt aufgenommen. Diese hat nach den Vorgaben der Verwaltung ein Muster-Holzhaus geplant. Die Konzeption sieht vor, dass ein, zwei, sogar bis zu vier Häuser an ein gemeinsames Sanitätshäusle, welches mittig angeordnet würde, angeschlossen werden. Nach internen Abstimmungen würde sich für die Aufstellung der Holzständerhäuser der Kreuzungsbereich Südstraße/Im Langen Grund, anbieten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Im Morgen II“ und ist erschlossen, das heißt sämtliche Medien wie Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation sind vorhanden. Auch die Entfernung zur Ortsmitte sowie zu den Einkaufsmöglichkeiten (Netto, Bäckerei, Metzgerei) sind fußläufig gut erreichbar.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
- Der Konzeption zur Aufstellung von Tiny-Häusern zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen im Kreuzungsbereich Südstraße/Im Langen Grund wurde zugestimmt.
- Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Ausschreibung für zwei Tiny-Häuser vorzunehmen.
TOP 3
Feuerwehrmagazin Worndorf
Erneuerung der Dacheindeckung – Auftragsvergabe
Die asbesthaltige Dacheindeckung am Feuerwehrmagazin in Worndorf sind zwischenzeitlich undicht. Deshalb ist eine Erneuerung des Daches notwendig und wurde zum wiederholten Mal nun im Haushalt 2023 veranschlagt. Entsprechend den aktuellen gesetzlichen Vorgaben muss nach der Erneuerung der Dacheindeckung innerhalb von drei Jahren eine PV-Anlage installiert werden.
Zwischenzeitlich wurden die Dachdeckerarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Die Submission hat am 24. Juli dieses Jahres stattgefunden. Es haben sich vier Firmen beteiligt. Bei der Auswertung der Angebote sind Unklarheiten aufgetreten, die derzeit nach Rücksprache mit der technischen Kommunalaufsicht (Landratsamt Tuttlingen) und der Gemeindeprüfungsanstalt, von den Bietern erläutert werden müssen. Aus diesem Grund wird die Zuschlagsfrist bis Ende August verlängert. Die Vergabesumme wird bei rund 60.000 € liegen.
Außerdem wurden noch Flaschnerarbeiten beschränkt ausgeschrieben, der günstigste Bieter liegt bei knapp 8000 €, die in diesem Zusammenhang auch vergeben werden müssen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, nach Klärung der rechtlichen Unklarheiten, den wirtschaftlichsten Bieter mit den Dachumdeckungsarbeiten am Feuerwehrmagazin in Worndorf zu beauftragen.
TOP 4
Bericht über den Jahresabschluss 2022 und die aktuellen Entwicklungen im Gewerbepark „take-off“, sowie die Beratung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Neuhausen ob Eck/ Tuttlingen am 26.07.2023
Der Jahresabschluss des Zweckverbands „take-off“ mit Bilanz zum 31.12.2022 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wurden durch ein Büro aus Müllheim/Baden aufgestellt.
Der Verbandsversammlung wird gemäß § 7 Verbandssatzung sowie des Eigenbetriebsgesetzes der Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht und die Vermögensplanabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgelegt.
In der Sitzung berichtete die Geschäftsführerin Heike Reitze über die Zahlen zum vorläufigen Jahresabschluss 2022 sowie über die aktuellen Entwicklungen im Gewerbepark.
Der Gemeinderat nahm den Jahresabschluss 2022 zustimmend zur Kenntnis.
TOP 5
Windkraftanlagen – Information zum Stand und Vorgehen der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen
Durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, das sog. „Wind-an-Land“-Gesetz der Bundesregierung vom 01.02.2023 sind die Bundesländer für die Realisierung der Flächenziele für den Ausbau der Windenergie zuständig. Das Land Baden-Württemberg hat die Gewährleistung der Ziele durch Änderungen des Landesplanungsgesetzes vom 15.11.2022 umgesetzt und die Regionalverbände zur Aufstellung von entsprechenden Teilregionalplänen Windenergie und Photovoltaik verpflichtet. Die Regionen in Baden-Württemberg müssen einen Satzungsbeschluss bis spätestens 30.09.2025 vorlegen. Die Veränderungen der Rechtslage sowie der dargestellten politischen Zielsetzungen in Bezug auf Klimaschutz und Energiesicherung haben dazu geführt, die fachlichen Gegebenheiten in der VG Tuttlingen erneut zu überprüfen.
Die Fortschreibung des Windatlasses BW hat ergeben, dass sich die Bewertung der Windverhältnisse im Vergleich zum Jahr 2015/17 gravierend verändert hat.
Folgende Potenzialstandorte wurden ermittelt:
- Winterberg (südlich des Ortsteils Eßlingen, Gemeinde Tuttlingen) – bereits bebaut;
- Oberer und Unterer Berg (zwischen Tuttlingen, Ortsteil Esslingen und Gemeinde Seitingen-Oberflacht);
- Wurmlinger und Weilheimer Berg (zwischen Gemeinden Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen, bzw. Rietheim – Weilheim);
- Konzenberg (südlich der Gemeinde Wurmlingen);
- Schindelwald Hölle (südlich des Weilers Oberschwandorf, Gemarkung Neuhausen ob Eck).
Die Flächen sind bereits in der Teilfortschreibung des Regionalplanes „Planoffensive Erneuerbare Energien – Windenergie“ des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg gemeldet. Alle Potenzialflächen befinden sich ausschließlich in Waldgebieten. Die Standorte charakterisiert eine Windleistungsdichte von über 215 W/m² bzw. über 190 W/m². Mit Ausnahme von Schindelwald Hölle befinden sich die Standorte auf Gemarkungen von mehreren Kommunen.
Um die tatsächliche Bebaubarkeit der Standorte, die Gemarkungsflächen der Stadt Tuttlingen (samt Ortsteile) näher tangieren, zu ergründen, werden vertiefte Untersuchungen zum Thema Naturschutz, Aufstellmöglichkeiten, Eigentümerstruktur und Erschließung durchgeführt.
Frau Sucheta-Bock vom Stadtplanungsamt der Stadt Tuttlingen war in der Sitzung anwesend und erläuterte den aktuellen Stand und die Vorgehensweise der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen zu den Windkraftanlagen.
Der Gemeinderat nahm die Informationsvorlage zustimmend zur Kenntnis.
TOP 6
Haushaltszwischenbericht zum 30. Juni 2023
Das Haushaltsjahr 2023 entwickelt sich planmäßig und bisher ohne größere Abweichungen. Es wird davon ausgegangen, dass im zweiten Halbjahr dieses Jahres zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen Kassenkredite benötigt werden. Ob der Verkauf der DEKA-Fonds-Anteile notwendig sein wird, um eventuell eine Kreditaufnahme zu vermeiden, wird sich erst im vierten Quartal herauskristallisieren.
Vom Haushaltszwischenbericht zum 30. Juni 2023 wurde Kenntnis genommen.
TOP 7
Homburgschule
Vollzug des Digitalpakts – weitere EDV-Ausstattung
Im Rahmen des Digitalpakts wurde ein Medienentwicklungsplan für die Homburgschule erstellt, der die „digitale“ Entwicklung der Schule bis zum Jahr 2024 darstellt. Dabei lag der Schwerpunkt auf den künftigen Beschaffungen im Bereich der EDV-Ausstattung. Nachdem nun auch im September dieses Jahres der Leasingvertrag für die PCs im EDV-Raum der Schule ausläuft, wurde nach Rücksprache mit der Schulleitung vereinbart, dass keine weiteren stationären PCs, sondern weitere mobile Geräte, 30 iPads, angeschafft werden sollen. Hierbei wird die Homburgschule durch das Kreismedienzentrum unterstützt. Dieses hat hierzu Vergleichsangebote bei einer Firma aus Neckarsulm und einer Firma aus Ottobrunn eingeholt. Das günstigste Angebot beläuft sich auf 16.219,22 Euro und beinhaltet neben den iPads der 9. Generation auch Logitech-Stifte und Tastaturen. Um im neuen Schuljahr die mobilen Geräte nutzen zu können, sollte die Bestellung noch vor den Ferien erfolgen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Anschaffung von 30 iPads einschließlich der Stifte und Tastaturen bei der Firma Bechtle aus Neckarsulm zum Angebotspreis von 16.219,22 Euro wurde zugestimmt.
TOP 8
Radweg zwischen Neuhausen ob Eck und Schwandorf
Auftragsvergabe für eine weiteren Umweltverträglichkeitsprüfung (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
In der Gemeinderatssitzung am 4. April 2023 wurde die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an das Planungsbüro bhm aus Bruchsal vergeben. Nun hat die untere Naturschutzbehörde, das Landratsamt Tuttlingen, eine weitere spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gefordert. Hierzu liegt nun ein weiteres Angebot des Planungsbüros bhm aus Bruchsal vor. Das Angebot beläuft sich auf brutto 20.882,12 €. Die Einholung eines Gegenangebotes macht in diesem Fall keinen Sinn, da die Leistungen im Zusammenhang mit der bereits beauftragten Umweltverträglichkeitsprüfung zusammenhängen.
Gemeinderat Steppacher stellte den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Über diesen Antrag wurde abgestimmt. Mit zwölf Ja-Stimmen und einer Enthaltung wurde der Tagesordnungspunkt vertagt.
TOP 9
Sanierung eines Feldweges in Worndorf
Auftragsvergabe
Der Feldweg im Anschluss an die Lehrenstraße bis zum landwirtschaftlichen Anwesen „Langeäcker“ in Worndorf ist unter anderem durch die Verlegung der Stromleitung für die PV-Anlage auf der ehemaligen Erddeponie im Tränkental in einem schlechten Zustand. Es ist geplant, auf den vorhandenen Untergrund eine 10 cm starke Tragdeckschicht aufzubringen. Für diese Maßnahme wurde nun eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Submission fand am 12. Juli 2023 statt. Von sechs Firmen, die das Leistungsverzeichnis anforderten, haben fünf Firmen ein Angebot abgegeben.
Die öffentliche Ausschreibung sowie die Auswertung der Angebote führte das Ingenieurbüro itr GmbH aus Neuhausen ob Eck durch. Des Weiteren wird dieses auch die Bauleitung vor Ort übernehmen. Hierfür liegt der Gemeinde ein Honorarvorschlag über 6.100 Euro vor. Unter Berücksichtigung des günstigsten Bieters würden sich die Gesamtkosten auf 80.110 Euro belaufen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Firma Gebrüder Stumpp aus Balingen wird mit der Teilerneuerung des Feldweges im Anschluss an die Lehrenstraße zum Angebotspreis von 74.009,81 Euro beauftragt.
TOP 10
Starkregenmanagement – Umsetzung des Handlungskonzeptes
Vorstellung der „weichen Maßnahmen“
Das Thema „Starkregenmanagement“ für den Ortsteil Schwandorf und das damit verbundene Handlungskonzept wurde bereits mehrfach im Gemeinderat erörtert. Nun wurde gemeinsam mit dem Ingenieurbüro itr GmbH ein Katalog von „weichen“ Maßnahmen erstellt. Im Einzelnen sind es:
- Abschälen von Feldwegbanketten, um das breitflächige Entwässern der Feldwege in die Äcker wieder zu ermöglichen
- Einbau von Verklausungsfallen (Pflöcke mit ca. 40-50cm Abstand) im Oberlauf von Gewässern wie dem Erlengraben (durch den Bauhof)
- Gespräch mit Pächtern (Forst- und Landwirtschaft), keine Mahd / Holzlager u.ä. im Bereich von Fließwegen zu belassen
- Anweisung an Bauhof (Hinweise durch Ingenieurbüro itr-GmbH) welche Bachdolen und Durchlässe zu überprüfen sind und in welchen Gewässern wegen der Verklausungsgefahr ebendieser Gewässer die Mahd und Schnittwerk sofort nach den Pflegearbeiten abgeräumt werden müssen (z.B. um Arbeitstaktung so zu legen, dass nicht am Freitagmorgen geschnitten und gemäht wird und am Wochenende bei stärkerem Regen dieses abgespült und damit Dolen und Durchlässe verstopft werden und damit Überflutungen auslöst)
- Da wo sinnvoll, Ändern der Bewirtschaftungsrichtung (Pflugrichtung – parallel zu den Höhenlinien)
Diese Maßnahmen sollen kurzfristig umgesetzt werden, um ihre Wirkung bzw. Wirksamkeit über längeren Zeitraum, ein bis zwei Jahre, beobachten zu können. Die Kosten hierfür werden sich im kleinen vierstelligen Bereich bewegen.
Von den geplanten „weichen“ Maßnahmen im Rahmen des Starkregenmanagements wurde Kenntnis genommen.
TOP 11
Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Im Morgen II“ und „Breite III“
Nachdem in der Gemeinderatssitzung am 20. Juni 2023 der Vergabe des Bauplatzes, Flst. Nr. 8707 im Baugebiet „Im Morgen II“ zugestimmt wurde, stehen derzeit in Neuhausen noch 13 Baugrundstücke zur Verfügung.
Nun liegt der Gemeinde ein weiterer Antrag zum Kauf eines Bauplatzes vor. Die Bauwilligen, ein junges Ehepaar aus Tuttlingen, interessieren sich für das Grundstück, Flst. Nr. 8703 mit einer Größe von 635 m².
In der Gemeinderatssitzung am 20. Juni 2023 wurde der Vergabe der Bauplätze, Flst. Nr. 4017 und 4018 im Baugebiet „Breite III“ zugestimmt. Somit sind derzeit in diesem Baugebiet noch sieben Bauplätze verfügbar und können veräußert werden.
Die Gemeinde erreichte eine weitere Anfrage zum Erwerb eines Bauplatzes im Baugebiet „Breite III“. Die Interessenten, ein junges Ehepaar aus Calw suchen nun im ländlichen Raum eine schöne Gegend, um sich niederlassen zu können und ggf. eine Familie zu gründen. Sie interessieren sich für das Grundstücks, Flst. 4025, mit 664 m².
Der Ortschaftsrat Schwandorf hat der Bauplatzvergabe einstimmig zugestimmt.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
- Dem Antrag auf Erwerb des Baugrundstücks im Baugebiet „Im Morgen II“, Flst. Nr. 8703 mit einer Größe von 635 m² wurde zugestimmt.
- Dem Antrag auf Erwerb des Baugrundstücks im Baugebiet „Breite III“, Flst. Nr. 4025 mit einer Größe von 664 m² wurde zugestimmt.
TOP 12
Bauantrag zum Neubau eines 40,20m – Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fertigteilfundament in Worndorf
Auf dem Grundstück, Flst. Nr. 1311/5 in Worndorf ist der Neubau eines 40,20m – Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fertigteilfundament geplant.
Das zu bebauende Grundstück liegt im Außenbereich. Somit ist das Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten. Demnach können Bauvorhaben im Außenbereich genehmigt werden, wenn diese unter anderem der öffentlichen Versorgung mit Elektrizitäts-, Gas- und Telekommunikationsdienstleistungen dienen. Da es sich hierbei um eine Funkübertragungsstelle handelt ist dieses Vorhaben „im Außenbereich“ genehmigungsfähig.
Der Ortschaftsrat Worndorf hat im Umlaufverfahren 6 zu 1 gegen das Bauvorhaben gestimmt.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.
TOP 13
Anbau eines Stahlbalkons an das bestehende Wohnhaus
Auf dem Grundstück, Flst. Nr. 1994, Rietweg 3, ist der Anbau eines Stahlbalkons an das bestehende Wohnhaus geplant.
Der Bereich „Rietweg“ liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Somit handelt es sich hierbei um ein Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Mit einer Fläche von rund 9 m² im Erdgeschoss sowie 9 m² im Dachgeschoss soll der geplante Balkon an das bereits bestehende Wohnhaus im vorderen Bereich des Grundstücks angebaut werden. Die Grundzüge des Gebäudes bleiben erhalten, somit passt das Vorhaben in die bereits vorhandene Nutzung.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.
TOP 14
Neufestsetzung der Elternbeiträge für die kommunalen Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2023/2024
Der gemeinsame Ausschuss der bürgerlichen Gemeinde und der Evangelischen Eckstein-Kirchengemeinde hat diesen Punkt in der nichtöffentlichen Sitzung am 26.06.2023 beraten.
Anfang Mai haben die Kirchen und die Kommunalen Landesverbände eine gemeinsame Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 herausgegeben. Kurz zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Elternbeiträge gemäß der gemeinsamen Empfehlung der Dachverbände um 8,5 Prozent angehoben werden sollen. Nachdem die 2020 empfohlene Erhöhung um 1,9 Prozent damals nicht umgesetzt wurde, hat die Verwaltung dem gemeinsamen Ausschuss wiederum alternativ vorgeschlagen, diese grob hälftig nachzuholen und die Elternbeiträge um 9,5 Prozent anzuheben.
Mehrheitlich (4 von 5 Stimmen) hat der gemeinsame Ausschuss beschlossen, den bei-den Gremien eine Erhöhung der Elternbeiträge in Höhe von 9,0 Prozent vorzuschlagen. Weiterhin hat er auf Vorschlag der Verwaltung ebenso mehrheitlich beschlossen, für die um eine Stunde täglich erweiterte verlängerte Öffnungszeit im Kindergarten Worndorf den Elternbeitrag um 1/6 zu erhöhen. Diese Regelung soll für gleiche Angebote in Neuhausen und Schwandorf sowie im U3-Bereich ebenfalls für ein Jahr angewendet werden.
Der Elternbeirat der Kindertagesstätte „Im Brühl“ war bei der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses vertreten und hat der Erhöhung um 9,0 Prozent im Grundsatz nicht zugestimmt. Der Elternbeirat des Kindergartens Schwandorf hat mit Schreiben vom 28.06.2023 mitgeteilt, er stimme einer Erhöhung der Kindergartenbeiträge grundsätzlich zu, 8,5 % seien jedoch sehr hoch. Er hat sich für eine Erhöhung um 7 % ausgesprochen. Der Gesamtelternbeirat Worndorf hat ebenfalls geäußert, eine Erhöhung um 9,5 % sei zu hoch und hat daher vorgeschlagen, die 9,5 % im Laufe der nächsten Jahre schrittweise zu erhöhen.
Mit zehn Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen fasste der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die Elternbeiträge für die kommunalen Kindergärten werden für das Kindergartenjahr 2023/2024 entsprechend der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zuzüglich 0,5 Prozent (Nacherhöhung aus 2020, Teilbetrag rund ¼) um 9,0 Prozent angehoben. Die noch ausstehenden Erhöhungen aus 2020 mit 1,4 Prozent sollen soweit möglich sukzessive in den kommenden Jahren nachgeholt werden.
TOP 15
Bekanntgaben / Anfragen / Sonstiges
a) Erweiterung der bestehenden Mobilfunksendeanlage in der Tuttlinger Straße 22
Bürgermeisterin Jung verkündete, dass die bestehende Mobilfunksendeanlage in der Tuttlinger Straße 22 um ein 2G-/4G- bzw. 5G-Funksystem erweitert werden solle.
b) Spielplatz für die Außengruppe an der Homburgschule
Der Plan der geplanten Außenanlage (Garten) für die Außengruppe (Ü3) an der Homburgschule wurde über den Beamer gezeigt.
c) Lagerplatz auf dem gemeindlichen Grundstück in der Meßkircher Straße
Aus dem Gemeinderat wurde hervorgebracht, dass das gemeindliche Grundstück in der Meßkircher Straße gegenüber dem Autohaus Schaz als Lagerplatz für Bodenaushub und Fahrzeuge genutzt werde. Die Verwaltung solle sich darum kümmern.
d)Handhabe gegen ungepflegte Privatgrundstücke
Aus dem Gremium wurde angefragt, inwiefern es eine Handhabe gebe bei unbebauten Privatgrundstücken, auf denen Bodenaushub liegt und viel Unkraut wächst bzw. Hecken nicht geschnitten werden.
Hauptamtsleiter Hager sagte, dass Grundstückseigentümer verpflichtet seien, einmal jährlich abzumähen. Es sei nicht einfach dagegen vorzugehen, es sei denn, die Sicht werde eingeschränkt.
e) Freischneiden von Lichtanlagen
Aus dem Gemeinderat wurde hervorgebracht, dass einige Bäume von privaten Eigentümern, die in öffentliche Lichtanlagen hineinwachsen, zurückgeschnitten werden sollen. Hierzu solle ein Artikel ins donnerstags gestellt werden.
Kämmerer Muschalek sagte, dass es besser sei, wenn die betroffenen Personen direkt angeschrieben werden.
f) Fahnen vor dem Rathaus
Aus dem Gemeinderat wurde darum gebeten, die Fahnen vor dem Rathaus zu erneuern.
g) Baustelle in der Stockacher Straße – Umleitung
Aus dem Gemeinderat wurde hervorgebracht, dass in der Blumenstraße viele LKWs fahren aufgrund der Umleitung. Es solle ein Schild „Anlieger frei“ angebracht werden.
Gemeinderat Storz sagte, dass er nicht verstehe wieso die Umleitung so erfolge. Der Ort solle vom Schwerlastverkehr freigehalten werden.
Gemeinderat Stadler fragte, ob, wie in der letzten Sitzung angesprochen, Tempo 30 in der Meßkircher Straße angeordnet werden könne.
Ordnungsamtsleiterin Kempf sagte, dies wurde bereits geprüft. Laut Aussage der Straßenverkehrsbehörde gebe es hierfür nicht genügend Verkehr, deshalb wurde dies abgelehnt.
h) Befahren des Gehwegs am Kreisverkehr
Aus dem Gemeinderat wurde hervorgebracht, dass viele LKWs am Kreisverkehr über den Gehweg fahren. Es wurde gefragt, ob Begrenzungspfosten errichtet werden könnten.
Bürgermeisterin Jung äußerte, dass die Thematik bereits mit dem Regierungspräsidium besprochen wurde. Diese Maßnahme würde wenig Sinn ergeben, da die Pfosten umgefahren werden würden, so das Regierungspräsidium.