Gemeinsamer Gutachterausschuss
„Südlicher Landkreis Tuttlingen“
Öffentliche Auslegung der Richtwertkarten
2023
Aufgrund des § 196 Baugesetzbuch und der
Gutachterausschussverordnung des Landes
Baden-Württemberg vom 11.12.1989
mit Änderung vom 21.12.2021 hat der Gemeinsame
Gutachterausschuss „Südlicher
Landkreis Tuttlingen“ ansässig bei der Stadt
Tuttlingen am 27. Juni 2023 die
Richtwerte für die Grundstücke nach dem
Stand vom 01. Januar 2023 ermittelt.
Die Richtwerte für die Gemeinde Neuhausen
ob Eck sind in den Richtwertkarten
eingetragen. Diese weisen die Lage der
Richtwertzonen und den für jede Zone ermittelten
Richtwert (durchschnittlicher Bodenpreis
in €/m²) aus.
Die Richtwerte liegen ab dem 21. Juli 2023
für die Dauer eines Monats öffentlich im
Besprechungszimmer E.04 im Rathaus Neuhausen
ob Eck aus.
Neuhausen ob Eck, den 20.07.2023
Gez.
Marina Jung
Bürgermeisterin