Gemeinsamer Gutachterausschuss „Südlicher Landkreis Tuttlingen“   Öffentliche Auslegung der Richtwertkarten 2023

Gemeinsamer Gutachterausschuss

„Südlicher Landkreis Tuttlingen“

 

Öffentliche Auslegung der Richtwertkarten

2023

 

Aufgrund des § 196 Baugesetzbuch und der

Gutachterausschussverordnung des Landes

Baden-Württemberg vom 11.12.1989

mit Änderung vom 21.12.2021 hat der Gemeinsame

Gutachterausschuss „Südlicher

Landkreis Tuttlingen“ ansässig bei der Stadt

Tuttlingen am 27. Juni 2023 die

Richtwerte für die Grundstücke nach dem

Stand vom 01. Januar 2023 ermittelt.

Die Richtwerte für die Gemeinde Neuhausen

ob Eck sind in den Richtwertkarten

eingetragen. Diese weisen die Lage der

Richtwertzonen und den für jede Zone ermittelten

Richtwert (durchschnittlicher Bodenpreis

in €/m²) aus.

Die Richtwerte liegen ab dem 21. Juli 2023

für die Dauer eines Monats öffentlich im

Besprechungszimmer E.04 im Rathaus Neuhausen

ob Eck aus.

 

Neuhausen ob Eck, den 20.07.2023

Gez.

Marina Jung

Bürgermeisterin

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