Haushaltssatzung

Gemeinde Neuhausen ob Eck

Landkreis Tuttlingen

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Neuhausen ob Eck

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 2. Mai 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

 

  • 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.319.480
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 16.830.330
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von – 3.510.850
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von – 3.510.850

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 12.903.800
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 15.506.890
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
– 2.603.090
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.256.500
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.201.100
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
– 2.944.600
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
– 5.547.690
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 955.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von – 130.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
825.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
– 4.722.690

 

 

  • 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf                                955.000 EUR

 

  • 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                                                              6.400.000 EUR

 

  • 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                        2.500.000 EUR

 

 

 

  • 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer  
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  335 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  335 v. H.
  der Steuermessbeträge;  
2. für die Gewerbesteuer auf  350 v. H.
  der Steuermessbeträge.  

 

  • 6 Stellenplan

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 ist Bestandteil dieser Satzung

 

Neuhausen ob Eck, 17. Juli 2023

gezeichnet

Marina Jung

Bürgermeisterin

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushalts-satzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbe-hörde am 30. Mai 2023 vorgelegt.

Das Landratsamt Tuttlingen hat mit Schreiben vom 6. Juli 2023 (AZ: 55-902.41) die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung bestätigt und den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 0,955 Mio. Euro sowie den Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,4 Mio. Euro genehmigt. Im Übrigen enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Teile.

 

Gemäß § 81 Abs. 3 GemO kann jedermann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der Zeit von Freitag, 21. Juli 2023 bis Montag, 31. Juli  2023 je einschließlich, während den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer E. 04 (Trauzimmer/Besprechungsraum) einsehen.

 

Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Neuhausen ob Eck geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Das Bürgermeisteramt

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