Öffentliche Zustellung  

Öffentliche Zustellung  

Nach § 11 des Verwaltungszustellungsgesetzes Baden-Württemberg wird der Gewerbesteuerbescheid des Bürgermeisteramtes Neuhausen ob Eck vom 09.03.2023 für Herrn Din Bytyqi, Buchenweg 9, 88512 Mengen öffentlich zugestellt, da der derzeitige Aufenthaltsort des Steuerschuldners unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln ist.

Der Steuerbescheid kann beim Bürgermeisteramt Neuhausen ob Eck, Rathausplatz 1, 78579 Neuhausen ob Eck, Zimmer E.02 gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments oder durch eine/einen Bevollmächtigte/Bevollmächtigen während der Öffnungszeiten in Empfang genommen werden.

Durch diese öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverlust drohen können.

Gemäß § 11 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg gilt das Dokument an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.

21.03.2023

Bürgermeisteramt

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