Gemeinde Neuhausen ob Eck
Landkreis Tuttlingen
Satzung
über die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags im Jahr 2023
Aufgrund der Paragraphen 8 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 (Gesetzblatt Seite 135 ff) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der GemO für Baden-Württemberg vom 24.07.2000 (Gesetzblatt Seite 581 ff), zuletzt geändert am 14.02.2006 (Gesetzblatt Seite 20 ff) hat der Gemeinderat am 02.05.2023 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Öffnungszeiten des verkaufsoffenen Sonntags
In der Gemeinde Neuhausen ob Eck dürfen im Jahr 2023 Verkaufsstellen anläss-lich des Southside Festivals wie folgt geöffnet sein:
– Sonntag, 18.06.2023 von 08:00 bis 22:00 Uhr
§ 2
Schutz der Arbeitnehmer
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten.
§ 3
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Absatz 1 Nr. 1 a) des Gesetzes über die La-denöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Sat-zung zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahn-det werden.
§ 4
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrungs- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Gemeindeordnung unbeacht-lich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Be-kanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Neuhausen ob Eck, 03.05.2023
gez.
Marina Jung
Bürgermeisterin