Unerlaubtes Zurückschneiden von Bäumen im Bereich Jungholzweg / Birkstockweg / Im Langen Grund

Unerlaubtes Zurückschneiden von Bäumen im Bereich Jungholzweg / Birkstockweg / Im Langen Grund

Bekanntlich hat die Gemeinde im Rahmen der Erschließung der Baugebiete „Im Morgen I“ und „Im Morgen II“ als Ausgleichsmaßnahmen Bäume gepflanzt. Die meisten Bäume wurden auf Privatgrundstücken gepflanzt, jedoch gibt es in diesem Bereich auch einige gemeindliche Bäume.

In letzter Zeit wurde festgestellt, dass eine Vielzahl dieser Bäume massiv zurückgeschnitten wurde. Durch den unsachgemäßen Schnitt wird die ökologische Funktion eines Baumes stark eingeschränkt. Beim Zurückschneiden der gemeindlichen Bäume – ohne eine Beauftragung der Gemeinde – handelt es sich um eine Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

Entsprechende Hinweise können dem Ordnungsamt, Frau Kempf, Tel. 07467/9460-28 gemeldet werden.

Zu beachten ist außerdem, dass es nach § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten ist, Bäume, Hecken und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

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