Wilde Müllablagerungen

Wilde Müllablagerungen

In letzter Zeit wurden vermehrt wilde Müllablagerungen aufgefunden. Es handelt sich hierbei um unerlaubte Müllablagerungen und somit um eine Straftat gemäß § 326 Strafgesetzbuch (StGB), die von der Gemeinde zur Anzeige gebracht wird und die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

Der Bauhof der Gemeinde wird den Müll beseitigen. Die entstehenden Kosten werden bei Kenntnis der Verursacher diesen in Rechnung gestellt (Arbeitsaufwand, Maschineneinsatz, Deponiegebühren…) Hier können schnell beträchtliche Summen zusammenkommen.

Wir bitten bei entsprechenden Wahrnehmungen um Mitteilung an die Gemeinde:   Tel. 07467/9460-28. Hinweise werden vertraulich behandelt.

 

Ordnungsamt

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