Bürgermeisterin Marina Jung begrüßte zu Beginn der öffentlichen Sitzung die 12 anwesenden Gemeinderatsmitglieder sowie zahlreiche Zuhörer sehr herzlich.
Die Sitzung fand im Sitzungssaal des Rathauses statt.
TOP 1
Blutspendenehrung
Als Zeichen besonderen Dankes und der Anerkennung verlieh Bürgermeisterin Jung gemeinsam mit Elmar Müller von der DRK Bereitschaft Schwandorf in der öffentlichen Gemeinderatssitzung an verdiente Mehrfach-Spenderinnen und -Spender Ehrennadeln.
Für 10 Blutspenden wurden Fabian Fecht, Selina Fritz, Jonas Kästle und Lara Seifried
geehrt. Für 25 Blutspenden wurde Diana Kästle geehrt. Für 50 Blutspenden wurden Horst Gerspacher, Philipp Jäger, Andreas Pfau und Marianne Reischmann geehrt. Für 100 Blutspenden wurde Thomas Beck geehrt. Und für 125 Blutspenden wurde Gerhard Bogolowski geehrt.
Die geehrten Blutspender erhielten zusätzlich zur Ehrennadel jeweils ein Geschenk von der Gemeinde als Dank.
Bürgermeisterin Jung dankte ebenfalls Elmar Müller für seine Unterstützung und überreichte ihm eine kleine Aufmerksamkeit.
TOP 2
Bekanntgabe der am 07.07.2026 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07. Juli 2026 keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst.
TOP 3
Radweg zwischen Neuhausen ob Eck und Schwandorf
Baubeschluss
Zuletzt hat sich der Gemeinderat in der Sitzung am 23. September 2025 mit dem Bau des Radweges zwischen Neuhausen und Schwandorf befasst. In der Sitzung stellte Herr Alakh vom Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen, der das Projekt geplant hat, die Trassenvariante vor.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde einen Genehmigungsvermerk für die Förderung des Radweges erhalten. Allerdings steht dieser unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Aus diesem Grund müsste noch ein endgültiger Förderantrag gestellt werden, um eine verbindliche Förderzusage zu erhalten.
Im Genehmigungsvermerk wurde folgende Finanzierung zugrunde gelegt:
Gesamtaufwand einschließlich Planungskosten: 1,550 Mio. Euro
In den Gesamtkosten ist nur eine Querungshilfe, und zwar in Neuhausen, enthalten, da die benötigten Grundstücke am Ortseingang von (Ober-)Schwandorf nicht erworben werden konnten!
Gesamtzuwendung: 1,381 Mio. Euro (89,1 %).
Verbleibender Eigenanteil der Gemeinde: rund 169.000 Euro.
Folgende Kosten wurden als nichtförderfähig abgewiesen (sind aber in den Gesamtkosten enthalten):
- Ausbau der Wirtschaftswege auf einer Breite von 3,50 m à dies ist aber wegen landwirtschaftlichen Verkehrs erforderlich
- Mehraufbau am Straßenkoffer à auch dies ist wegen landwirtschaftlichen Verkehrs erforderlich
- Einbau einer Asphaltdecke auf einem bisher geschotterten landwirtschaftlichen Weg im Bereich des Gewanns „Vor der Lehr“ entlang der neuen B311.
Mit neun Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Dem Bau des Radweges zwischen Neuhausen und Schwandorf unter der Bedingung, dass die Fördermittel in Höhe von 1,381 Mio. Euro verbindlich zugesagt werden, wurde zugestimmt.
TOP 4
(Ersatz-)Beschaffung eines Kommunaltraktors
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage vom 7. Juli 2026, die von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine offizielle beschränkte Ausschreibung durchzuführen. An der erneuten Ausschreibung haben sich alle fünf Firmen, die bereits ein Angebot abgegeben haben, beteiligt. Die Ergebnisse wurden in der am 16. Juli 2026 stattgefundenen Sitzung des technischen (Bau-)Ausschusses gemeinsam mit den Bauhofkollegen erörtert.
Als Ergebnis der Beratungen wurde eine erneute beschränkte Ausschreibung von zwei Kommunaltraktoren, und zwar der Marke Steyr, Typ 4125 Profi CVT und der Marke John Deere, 6M 125, festgelegt. Beide Anbieter der genannten Marken wurden zur Abgabe eines Angebotes für die genannten Traktoren aufgefordert. Die Submission wurde auf Freitag, 24. Juli 2026 um 15:00 Uhr festgesetzt. Die Auswertung der erneuten Ausschreibung wurde mit den Bauhofkollegen durchgesprochen.
Einstimmig fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
- Dem Erwerb eines Kommunaltraktors der Marke Steyr, Typ 4125 Profi CVT, zum Angebotspreis von 1116,90 Euro wurde zugestimmt.
- Der Finanzierung der Anschaffung eines Kommunaltraktors über die LuKIFG-Mittel wurde zugestimmt.
TOP 5
Geschlossene Sanierung des Kanalsammlers zwischen Oberschwandorf und Volkertsweiler
Vergabe von Bauleistungen
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen
Aufgrund eines enormen Fremdwasserzulaufs auf der Kläranlage in Volkertsweiler hat die Firma Schilling aus Tuttlingen im vergangenen Jahr auftragsgemäß den Kanalsammler zwischen Oberschwandorf und Volkertsweiler mit einer Kamera befahren und in manchen Abschnitten Schäden festgestellt. Die zu sanierenden Kanalhaltungen weisen Schäden an den Rohrverbindungen, Schachteinbindungen und Seitenanschlüssen auf, die das Kriterium Dichtheit nicht mehr erfüllen. Dadurch infiltriert das umgebende Grundwasser und der erhöhte Wasserstand des naheliegenden Wettbachs und Krumbachs dringt in die Entwässerungsanlage bzw. über undichte Schachtfugen in die vorhandenen Kontrollschächte ein. Auf Grund der undichten Entwässerungsleitungen kann eine gegenläufige Fließrichtung von Abwasser in das umgebende Fließgewässer bzw. Grundwasser erfolgen.
Die Reparaturarbeiten in geschlossener Bauweise wurden nach § 3 VOB/A beschränkt ausgeschrieben. Dabei werden Kanalroboter mit unterschiedlichen Funktionen über die Kontrollschächte in die Entwässerungsleitungen eingesetzt. Die Bedienung der Kanalroboter erfolgt von einem Fahrzeug aus. Deshalb müssen die Zufahrten zu den Kontrollschächten gewährleistet werden. Dies ist derzeit in einigen Fällen nicht möglich. Eine Errichtung von Baustraßen wird jedoch aus Kostengründen verworfen, da nicht mit schweren Baumaschinen gearbeitet werden muss. Somit könnte überwiegend mit Kunststoffplatten für Fahrzeuge bis 7,5 t der Untergrund ausgelegt werden. Allerdings müssen in den Bereichen, wo die Kontrollschächte mit Wasser umgeben sind, Stege oder Fußgängerbrücken gebaut oder ausgelegt werden. Dabei handelt es sich um temporäre Baubehelfe, die zu Zusatzkosten führen werden.
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach § 3 VOB/A wurden fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote wurden vom Ingenieur Tress von itr GmbH, der auch das Leistungsverzeichnis erstellt und die Ausschreibung durchgeführt hat, geprüft. Aufgrund der enormen Preisunterschiede wurden unter anderem die Auskömmlichkeit der Einzelpreise überprüft. Als Fazit kann festgestellt werden, dass alle vier Angebote wertbar sind.
Einstimmig fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
- Der Vergabe der Sanierungsarbeiten an die Firma die Firma Swietelsky-Faber aus Uhingen zum Angebotspreis von 927,81 Euro wurde zugestimmt.
- Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von rund 60.500 Euro und dem Deckungsvorschlag, diese durch die nicht benötigten Planmittel für die Sanierung des Flachdaches der Homburgschule abzudecken, wurde zugestimmt.
TOP 6
Übernahme von Schülerbeförderungskosten ab 2026
Letztmals hat das Gremium am 28.11.2023 über dieses Thema beraten und einstimmig beschlossen, die Kosten für die Eigenanteile für weiterführende Schulen (Gemeinschaftsschule Fridingen) von 26,00 Euro monatlich für das Jahr 2024, sowie in Höhe von 30,40 Euro für das Jahr 2025 zu übernehmen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses 2023 haben 33 Schüler die Mittel- und Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Obere Donau in Fridingen besucht.
In der Kreistagssitzung vom 23.10.2025 hat der Kreistag Tuttlingen im Rahmen einer Änderung seiner Schülerbeförderungssatzung beschlossen, die bisherige freiwillige aber langjährige Kostenübernahme für berechtigte Grundschulkinder durch den Landkreis zum 31.12.2025 zu beenden. Seit 01.01.2026 gilt für alle Schülerinnen und Schüler ein einheitlicher Eigenanteil in Höhe des Ticketpreises des D-Ticket JugendBW. Dadurch ist die Beförderung der Grundschulkinder nicht mehr kostenlos und der Ticketpreis pro Buskind hat sich auf 45,00 Euro pro Monat erhöht.
Im Jahr 2025 besuchten durchschnittlich 25 Kinder der Gesamtgemeinde Neuhausen ob Eck die Gemeinschaftsschule in Fridingen, im September 2026 werden es 30 sein und durchschnittlich 75 Kinder aus den Ortsteilen die Homburgschule Neuhausen ob Eck (2025 waren es 72, 2026 sind es 78). Die von den Eltern zu tragenden Eigenanteile bzw. Kosten liegen 2026 somit bei rund 105 Buskindern und 12 Monaten mit 45 Euro bei 56.700 Euro.
Gemeinderat Schäpke stellte einen Antrag zur Bezuschussung des Bustickets in Höhe von 50 % für die nächsten drei Jahre und der anschließenden Neuberatung.
Mit vier Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde der Antrag abgelehnt.
Im Anschluss wurde einzeln über die folgenden Beschlüsse abgestimmt:
Mit 12 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Die Gemeinde beteiligt sich 2026 prozentual mit 50% an den von den Eltern der Buskinder der Gemeinschaftsschule Fridingen sowie der Buskinder der Grundschule der Homburgschule zu tragenden Kosten.
Mit 7 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und einer Enthaltung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der prozentuale Anteil soll in den kommenden Jahren um jeweils 10 Prozentpunkte pro Jahr abgeschmolzen werden, beginnend ab 2027 (2027 somit 40%, 2028 30%, 2030 letztmals dann 10%).
Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wurde beauftragt, Haushaltsmittel hierfür im Haushaltsplan 2027 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung zu veranschlagen.
TOP 7
Haushaltszwischenbericht zum 30. Juni 2026
Das laufende Haushaltsjahr verläuft weitgehend planmäßig. Leider bleibt nach wie vor die Liquidität das „Sorgenkind“. Wie in der Sitzungsvorlage erwähnt, sind für die unzureichende Liquidität ursächlich die sehr zögerlich eingehenden Fördermittel verantwortlich. Es besteht dennoch die Hoffnung, dass die veranschlagten Darlehensaufnahmen nicht komplett in Anspruch genommen werden müssen.
Einstimmig fasste der Gemeinderat den folgenden Beschluss:
Vom Haushaltszwischenbericht zum 30. Juni 2026 wurde Kenntnis genommen.
TOP 8
Antrag des Fußballclubs Schwandorf/Worndorf/Neuhausen auf einen Investitionskostenzuschuss im Rahmen der Richtlinien über die Förderung von Vereinen und Vereinigungen
Der FC Schwa/Wo/Neu hat einen schriftlichen Antrag auf Förderung nach den Richtlinien über die Förderung von Vereinen und Vereinigungen gestellt. Es sollen die HQL-Flutlichter auf den Sportplätzen in Schwandorf und in Worndorf auf LED-Flutlichttechnik umgerüstet werden.
Nach § 5 der genannten Förderrichtlinien erhalten Vereine für die Investitionen von 3.000 Euro oder mehr einen Zuschuss von 30 % der nachgewiesenen Investitionskosten. Die Investition muss dem unmittelbaren satzungsmäßigen Vereinszweck dienen. Außerdem muss der Antrag vor dem Baubeginn bei der Gemeinde eingereicht werden. Beide Bedingungen sind erfüllt.
Entsprechend des § 5 Absatz 4 der genannten Förderrichtlinien ist die maximale Förderung je Einzelmaßnahmen auf 3.000 Euro beschränkt.
Sonderförderung
Es ist zu prüfen, ob dem Verein eine Sonderförderung nach § 6 der Richtlinie über die Förderung von Vereinen und Vereinigungen zusteht. In der Gemeinderatssitzung am 4. November 2025 wurden die Vereins-Förderrichtlinien um die Sonderförderung, § 6, ergänzt. Demnach können sich bei größeren Maßnahmen mehrere Vereine zusammenschließen und gemeinsam eine Maßnahme durchführen. Die Herstellungskosten müssten pro Verein 40.000 Euro betragen. Hierfür würde innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren je Verein eine Förderung von 10.000 Euro gewährt.
Der FC besteht aus 3 Vereinen. Somit könnte bei einer Baumaßnahme mit einem Aufwand von über 120.000 Euro eine Sonderförderung in Höhe von 30.000 € gewährt werden.
Für die Erweiterung der Umkleide- und Duschräume im Sporthaus in Worndorf mussten der Flächennutzungsplan geändert, sowie ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Hierbei musste unter anderem ein Umweltgutachten erstellt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf knapp über 20.000 Euro und wurden von der Gemeinde getragen und somit mit der Sonderförderung verrechnet. Eine Aufsummierung der Maßnahmen nach § 5 der Richtlinie ist nicht möglich. Da die Planungskosten 2023 übernommen wurden, könnte eine weitere Sonderförderung erst wieder in 2033 gewährt werden.
Aufgrund des aufgeführten Sachverhalts scheidet eine Sonderförderung für die Umrüstung der QL-Flutlichter auf LED-Flutlichttechnik aus.
Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Förderung an den Fußballclub Schwandorf/Worndorf/Neuhausen in Höhe von 3.000 Euro nach § 5 der Vereinsförderungsrichtlinie zur Umrüstung der HQL-Flutlichter auf den Sportplätzen in Schwandorf und in Worndorf auf LED-Flutlichttechnik wurde zugestimmt.
TOP 9
Antrag auf Förderung nach der Richtlinie der Gemeinde zur Förderung von Wohnraum und der Reduzierung von Leerständen für das Gebäude Tuttlinger Straße 12/1
Der Eigentümer des Anwesens „Tuttlinger Straße 12/1“, Flst.Nr.:209/1, plant den Abbruch des Ökonomiegebäudes und den Neubau eines Wohnhauses. Aus diesem Grund hat er einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Wohnraum und der Reduzierung von Leerständen gestellt.
Da sich das genannte Gebäude im Innenbereich befindet, sind die Voraussetzungen der Ziff. 1 der Richtlinie erfüllt. In Betracht kommt eine Förderung entsprechend der Ziff. 5 (Förderbereich „Abriss und Neubau“). Nach Fertigstellung des neuen Wohnhauses wird dieses vom Eigentümer und seiner Familie selbst bewohnt. Mit den Maßnahmen wurde noch nicht begonnen.
Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wurde zum Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Eigentümer des Anwesens Tuttlinger Straße 12/1 in Neuhausen ob Eck der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum und der Reduzierung von Leerständen ermächtigt.
TOP 10
Bauantrag zur Errichtung einer Einhausung für einen Spindelmäher-Traktor
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Einhausung für einen Spindelmäher-Traktor auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 727 in Worndorf, dem Flugplatz der Modellfluggruppe Neuhausen-Worndorf vor. In der Gemeinderatssitzung am 09.06.2026 wurde dem Antrag der Modellfluggruppe Neuhausen – Worndorf auf Förderung des Erwerbs eines Spindelmähers zugestimmt. Für diesen Spindelmäher soll nun eine Einhausung als Diebstahlschutz bzw. Schutz vor Vandalismus in den bestehenden Unterstand integriert werden.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Es handelt sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben, sondern um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Das Vorhaben wird unter einer bereits bestehenden und genehmigten Überdachung realisiert und es wird keine zusätzliche Fläche versiegelt. Das Vorhaben steht in Einklang mit dem im Außenbereich geltenden Schonungsgebot.
Gemeinderat und Ortsvorsteher Schäpke berichtete, dass der Ortschaftsrat Worndorf in einer Sitzung am 27.07.2026 dem Bauvorhaben einstimmig zugestimmt habe.
Dem Bauantrag zur Errichtung einer Einhausung für einen Spindelmäher-Traktor auf dem Grundstück, Flurstücksnummer 727, in Worndorf, wurde gem. § 36 BauGB in Verbindung mit § 35 BauGB das Einvernehmen erteilt.
TOP 11
Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Baugebiet “Im Morgen II” in Neuhausen ob Eck
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Auf dem Grundstück, Flst.-Nr. 8718, Walter-Renner-Weg 23 in Neuhausen ob Eck, ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garage geplant.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Im Morgen II“. Somit handelt es sich hierbei um ein Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Ein Bauvorhaben ist demnach zulässig, wenn es den Festsetzungen, unter anderem die Einhaltung der Baugrenzen, nicht widerspricht. Das geplante Wohnhaus überschreitet im nordwestlichen Bereich geringfügig die Baugrenze. Aus diesem Grund sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Nach § 23 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dürfen Gebäude und Gebäudeteile, sofern eine Baugrenze festgesetzt ist, diese nicht überschreiten. Gemäß § 23 Abs. 3 S. 2 BauvNVO ist ein geringfügiges Vortreten von Gebäudeteilen zulässig. Dies ist hier der Fall, daher kann einer Befreiung zugestimmt werden.
Ohne weitere Beratung fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
- Dem Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück „Walter-Renner-Weg 23“, Flst.Nr.: 8718, in Neuhausen ob Eck wurde das Einvernehmen erteilt.
- Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Morgen II“ betreffend die Überschreitung/Überbauung der Baugrenze wurde zugestimmt.
TOP 12
Nutzungsänderung eines bestehenden Lager- und Stallgebäudes zu Wohnraum in Schwandorf
Auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 2289, Hattelmühle 5, in Schwandorf beabsichtigt der Eigentümer eine Nutzungsänderung eines bestehenden Lager- und Stallgebäudes zu Wohnraum.
Das zu bebauende Grundstück liegt im Außenbereich im Bereich eines Weilers mit mehreren ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstellen. Somit ist das Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten. Das betreffende Gebäude wurde bereits 1927 als landwirtschaftliches Stall- und Lagergebäude genehmigt. Das Vorhaben der Nutzungsänderung in Wohnraum ist nicht privilegiert gem. § 35 Abs. 1 BauGB. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben und ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben im Außenbereich bauplanungsrechtlich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Das Baurechts- und Umweltamt des Landratsamtes Tuttlingen als zuständige Naturschutzbehörde hat in seiner Stellungnahme keine Bedenken geäußert. Nach dem der Weiler „Hattelmühle“ 2006 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wurde, ist eine ausreichende Erschließung vorhanden.
Gemeinderat und Ortsvorsteher Horn berichtete, dass sich der Ortschaftsrat Schwandorf in seiner Sitzung am 27.07.2026 einstimmig für das Bauvorhaben ausgesprochen habe.
Der Nutzungsänderung eines bestehenden Lager- und Stallgebäudes zu Wohnraum auf dem Grundstück, Flurstücksnummer 2289, Hattelmühle 5, in Schwandorf, wurde gem. § 36 BauGB in Verbindung mit § 35 BauGB das Einvernehmen erteilt.
TOP 13
Bekanntgaben / Anfragen / Sonstiges
a) Beiträge für die Ganztagsbetreuung
Bürgermeisterin Jung berichtete, dass in der Sitzung am 22.09.2026 über die Beiträge für die Ganztagsbetreuung beraten werden solle.
b) Unterzeichner für die Niederschriften
Bürgermeisterin Jung äußerte, dass für die Niederschriften nach der Sommerpause neue Unterzeichner aus dem Gremium festgelegt werden müssen. Folgende Gemeinderäte wurden benannt:
Liste Gemeinderat Stritzel: Gemeinderat Nestel
Liste Gemeinderätin Haßler-Denzel: Gemeinderat Luz
c) Umbau Feuerwehrmagazin Schwandorf
Aus dem Gemeinderat wurde hervorgebracht, dass das Feuerwehrmagazin Schwandorf schon seit 25 Monaten umgebaut werde. Von der Feuerwehr Abteilung Schwandorf wurde angefragt, ob der Innenbereich nicht bereits abgenommen werden könne. Es wurde sich erkundigt, wie es außen weitergehe.
Es seien nur noch kleinere Dinge zu erledigen, die Küche wurde bereits eingebaut, so Bürgermeisterin Jung. Auf die Ausschreibung für die Erneuerung der Außenfassade ging bisher nur ein Angebot ein. Es werde versucht, die Baustelle bis zum Winter fertigzustellen.
d) Umleitung aufgrund der Sperrung der Donaubrücke
Aus dem Gremium wurde geäußert, dass aufgrund der baldigen Sperrung der Donaubrücke in Tuttlingen, aufgrund der Umleitung ein hohes Verkehrsaufkommen in Neuhausen erwartet werde. Es solle daher Tempo 30 beantragt werden für die Mühlheimer Straße.
e) Scharfe Kurve im Bereich der Einmündung bei der Gärtnerei Dangel
Aus dem Gemeinderat wurde hervorgebracht, dass auf Höhe der Einmündung zur Gärtnerei Dangel eine scharfe Kurve aufgrund der neu gebauten Abbiegespur entstanden sei, welche eine Gefahrenstelle darstelle.
Kämmerer Muschalek äußerte, dass die Abnahme am 28.07.2026 stattfand. Die Bauarbeiten wurden nicht abgenommen und die Firma müsse nachbessern.
f) Zustand der Tuttlinger Straße
Aus dem Gremium wurde geäußert, dass er auf Höhe Tuttlinger Straße 12/1 ein Schachtdeckel auf der Straße herausrage. Etwas weiter oben seien Risse im Belag. Es solle bereits mit dem Landkreis gesprochen werden, wer für eine Sanierung der Straße aufkomme.
g) Stand Lagerhalle Bauhof
Aus dem Gemeinderat wurde sich nach dem Stand der Lagerhalle für den Bauhof erkundigt.
Am 10.08.2026 solle die Halle kommen, so Kämmerer Muschalek.
f) Abhängen der Flaggen
Aus dem Gremium wurde geäußert, dass die aufgehängten Flaggen eine Schande seien. Diese sollen abgehängt und nur zu besonderen Anlässen aufgehängt werden.
g) Brandbypass für die Feuerwehr
Aus dem Gremium wurde hervorgebracht, dass die Feuerwehr Abteilung Worndorf eine Übung mit der Feuerwehr Sauldorf Abteilung Hölzle hatte und die Feuerwehr in Hölzle einen Brandbypass nutze. Dies wäre auch für Worndorf im Bereich des Friedhofs sinnvoll, um mehr Wasserdruck zu generieren.
h) Breitbandarbeiten in Worndorf
Aus dem Gremium wurde hervorgebracht, dass der Belag aufgrund der Breitbandarbeiten in Worndorf teilweise fehle und Löcher entstanden seien. Dies solle zeitnah fertiggestellt werden. Außerdem solle der Parkplatz am Bürgersaal eben asphaltiert werden.
Dies sei Thema der BLS, so Kämmerer Muschalek. Er werde dies in der Baubesprechung ansprechen.
i) Bauvorhaben Nellenburgstraße 25
Kämmerer Muschalek fragte das Gremium, ob sie seine Mail zum Bauvorhaben in der Nellenburgstraße 25 erhalten haben. Sofern es keine Einwendungen gebe, werde das Einvernehmen erteilt.
Aus dem Gremium kommen keine Einwände hierzu.
