Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Gemeinde Neuhausen ob Eck ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.neuhausen-ob-eck.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (*2)

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise (*3) mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. (*4)

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte (*5)

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

• PDF-Dokumente und Formulare zum Download

PDF-Dokumente und Formulare sind nicht barrierefrei. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@neuhausen-ob-eck.de oder unter der Telefonnummer 07467 94 60-0

• Es sind keine Untertitel und / oder Audiodeskription bei unseren Videos vorhanden.

Es ist geplant, Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Ergänzung von Untertitel / Audiodeskription bei den auf unserer Webseite eingebunden Videos können wir aufgrund des damit einhergehenden Umfangs aktuell nicht realisieren, diese werden somit zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.

Alle aufgeführten Mängel werden schnellstmöglich behoben.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.06.2023 (*6)  erstellt und am 02.08.2023 überarbeitet.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, so nehmen Sie bitte per E-Mail unter info@neuhausen-ob-eck.de oder unter der Telefonnummer 07467 94 60-0

Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns den Titel der Veröffentlichung mit. Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Neuhausen ob Eck wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Neuhausen ob Eck nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten: Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Telefon: 0711 279 3360 E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

 

*2 Wählen Sie bitte eine der folgenden Optionen, zum Beispiel Buchstabe a, b oder c, und streichen Sie die nichtzutreffenden Optionen.

*3 Das heißt, dass die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt werden und dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die vollständige Einhaltung zu erreichen.

*4 Wählen Sie die Option Buchstabe b, wenn die meisten Anforderungen des § 10 Absatz 1 L-BGG mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind.

*5 Falls nichtzutreffend, bitte streichen.

*6 Geben Sie das Datum der ersten Erstellung oder einer späteren Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit nach der Bewertung der betreffenden Webseiten oder mobilen Anwendungen (Apps) an. Es wird empfohlen, nach einer wesentlichen Überarbeitung der Webseite/mobilen Anwendung (App) eine Bewertung vorzunehmen und die Erklärung auf den neusten Stand zu bringen.

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier (Link zu externer Website).

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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