Infrastrukturfinanzierungsgesetz
Bei den Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsmitteln (LuKIFG) handelt es sich um ein Sondervermögen des Bundes. Dieses beinhaltet insgesamt 500 Mrd. Euro. Für die LuKIFG-Mittel stehen hiervon 100 Mrd. Euro zur Verfügung.
Grundsätzlich sollen mit dem Sondervermögen unter anderem kommunale Neuinvestitionen finanziert werden, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen wurden und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten über der Bagatellgrenze von 50.000 Euro liegen.
Das Budget für die Gemeinde Neuhausen ob Eck beträgt 2,41 Mio. Euro, welches in den nächsten zwölf Jahren zur Verfügung steht.
Zwischenzeitlich hat der Gemeinderat von Neuhausen ob Eck beschlossen, den Bau eines Lagerschuppens für den gemeindlichen Bauhof als Ersatz für den baufälligen Schuppen, sowie die Beschaffung eines Kommunaltraktors als Ersatz für den 14-jahre alten Kommunaltraktor über die LuKIFG-Mittel zu finanzieren.
