Erreichbarkeit der Verwaltung über die Weihnachtsfeiertage und Neujahr in Sachen Wahl
Gemäß § 26 Landtagswahlgesetz (LWG) sind die Kreiswahlvorschläge spätestens am 75. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich bei den Kreiswahlleitern, Landeslisten bis zum selben Zeitpunkt bei der Landeswahlleiterin einzureichen. Wahlvorschlagsträger, die gemäß § 24 Abs. 3 LWG mit ihrem Wahlvorschlag auch Unterstützungsunterschriften einreichen müssen, müssen diese Unterschriften samt Wahlrechtsbescheinigung der Wohnortgemeinde ebenfalls bis zum vorgenannten Zeitpunkt bei den Wahlleitern einreichen. Die Zulassung der Wahlvorschläge gemäß § 30 Abs. 1 LWG erfolgt am 58. Tag vor der Wahl, also am 09. Januar 2026.
Die Verwaltung ist daher wie folgt erreichbar:
- Montag 22.12.25, Dienstag 23.12.25: Das Bürgerbüro ist zu den üblichen Öffnungszeiten vor Ort erreichbar.
- Montag 29.12.25, Dienstag 30.12.25, Freitag 02.01.26: Telefonische Erreichbarkeit unter der Tel. Nr. 07467/9460-11 von jeweils 09:00 – 12:30 Uhr
- Montag 05.01.26 sowie Mittwoch 07.01.26 bis Freitag 09.01.26: Das Bürgerbüro ist zu den üblichen Öffnungszeiten vor Ort erreichbar.
