Öffentliche Zustellung  

Nach § 11 des Verwaltungszustellungsgesetzes Baden-Württemberg wird der Gewerbesteuerbescheid

des Bürgermeisteramtes Neuhausen ob Eck vom 10.11.2025 für die Firma DBM-KB GmbH, Buchenweg 9, 88512 Mengen

öffentlich zugestellt, da der derzeitige Aufenthaltsort des Steuerschuldners unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln ist.

Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind erfolglos geblieben.

 

Der Steuerbescheid kann beim Bürgermeisteramt Neuhausen ob Eck, Rathausplatz 1, 78579 Neuhausen ob Eck,

Zimmer E.02 gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments oder durch eine Bevollmächtigte / einen Bevollmächtigen

während der Öffnungszeiten in Empfang genommen werden.

 

Durch diese öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverlust drohen können.

 

Gemäß § 11 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg gilt das Dokument an dem Tage als zugestellt,

an dem seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.

 

Neuhausen ob Eck, den 11.11.2025

Gemeindekasse der Gemeinde Neuhausen ob Eck

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