Hinterlassenschaften von Hunden im Bereich der Neuen Gasse

In den vergangenen Wochen häufen sich beim Bürgermeisteramt Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Grün- und Erholungsflächen, v.a. auch in der Grünfläche vor der Neuen Gasse 1.

Die Ausscheidungen vom Hund sorgen nicht nur für Geruchsbelästigung und ziehen Insekten – und andere Hunde – an, sondern können auch Würmer und Viren enthalten. Damit geht auch ein beträchtliches Gesundheitsrisiko von den Haufen aus, vor allem für Kinder. Wir weisen daher die entsprechenden Hundehalter darauf hin, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde mitzunehmen.

Die Polizeiverordnung der Gemeinde schreibt vor, dass der Halter bzw. der Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Sollte dies doch einmal der Fall sein, muss der Hundekot unverzüglich beseitigt werden. Kommt der Halter/Hundeführer dieser Verpflichtung nicht nach, kann diese Ordnungswidrigkeit gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 9 der Polizeiverordnung mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden. Hinweise hierzu können bei der Gemeinde, Ordnungsamtsleiterin Eva Kempf, Tel. 07467/9460-28 gemeldet werden.

Für die Entsorgung des Hundekots hat die Gemeinde an verschiedenen Standorten Hundetoiletten aufgestellt. Diese werden regelmäßig mit Tüten aufgefüllt, gleichzeitig werden die angebrachten Behälter geleert. Auch dort wo keine Hundetoiletten sind, müssen die Hinterlassenschaften entfernt werden. Die befüllten Hundekottüten können auch über öffentliche Mülleimer oder den eigenen Restmüllbehälter entsorgt werden.

 

Ordnungsamt

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