Bebauungspläne

Konzeptvergabe zur Veräußerung eines Grundstücks in Neuhausen ob Eck
Die Gemeinde Neuhausen ob Eck bietet ein ca. 0,77 ha großes Baugrundstück im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens zur Entwicklung an. Angesprochen sind insbesondere Investoren und Projektentwickler, die Interesse an der Realisierung eines qualitätsvollen und zukunftsorientierten Quartiers haben.
Das Grundstück befindet sich am Ortsrand in einem Urbanen Gebiet (MU) und überzeugt durch seine attraktive Lage mit Blick in die offene Landschaft. Gleichzeitig besteht eine gute Anbindung an die Stadt Tuttlingen, wichtige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sind in wenigen Minuten erreichbar.
Ziel der Konzeptvergabe ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit Schwerpunkt auf Wohnraum, aber auch quartiersbezogenem Gewerbe und soziokulturellen Nutzungen. Die Vergabe erfolgt zu einem Festpreis, der Zuschlag wird somit ausschließlich auf Grundlage der Qualität des eingereichten Nutzungskonzepts erteilt.
Vergabekriterien
Die Auslobung gliedert sich in mehrere Bewertungsebenen:
Zulassungskriterien (K.O.-Kriterien)
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am weiteren Verfahren teilnehmen zu können:
- Umsetzung einer Nutzungsmischung entsprechend den Vorgaben eines urbanen Gebiets (MU)
- Barrierearme Ausgestaltung der Wohnnutzungen
- Effiziente und flächensparende Grundstücksausnutzung
Qualitätskriterien
Diese Kriterien fließen mit besonderem Gewicht in die Bewertung ein:
Dies sind unter anderem.
- Differenziertes Angebot an Wohnungsgrößen
- Überzeugendes Parkraumkonzept für den ruhenden Verkehr
- Flexible und anpassungsfähige Grundrisslösungen
Bonuskriterien
Zusätzliche innovative Ansätze und Mehrwerte können sich positiv auf die Bewertung auswirken.
Der vollständige Kriterienkatalog inkl. Gewichtung ist in der Ausschreibung zu finden. Diese ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar:
Ausschreibungsunterlagen
Teilnahme und Unterlagen
Die vollständigen Vergabeunterlagen (inkl. Auslobungstext, Preisangaben und Anlagen) werden nicht öffentlich bereitgestellt, können jedoch unverbindlich beim betreuenden Planungsbüro per E-Mail unter vergabe@bhmp.de angefordert werden.
Fristen:
Rückfragenfrist: 08.05.2026
Abgabefrist für die Konzepte: 31.07.2026
Bietergespräche: ab 3. Quartal 2026
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Nordstraße“
Hier:
- Änderung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Unterlagen finden Sie unter nachfolgenden Links:
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Einzelhandel an der Lenzinger Breite“
Hier:
- Billigung des Entwurfs für die Offenlage und Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf für die Offenlage des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Einzelhandel an der Lenzinger Breite“ umfasst:
- Zeichnerischer Teil
- Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweisen
- Begründung
- Begründung Teil 2
- Begründung Teil 2 Anhang
- Synopse Frühzeitige Beteiligung
Jeweils in der Fassung vom 06.03.2026
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASVP)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- Ausgleich Feldlerche Karte & Null-Monitoring-Bericht
- Nahversorgungskonzept für die Gemeinde Neuhausen ob Eck
- Schalltechnische Immissionsprognose
- Schalltechnische Immissionsprognose Anlagen
- Baugrund- und Gründungsgutachten
